Sondergenehmigung zur vorläufigen Hengstbuch I-Eintragung im Rahmen der vom Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V. betreuten Zuchtprogramme für Reitpferde-, Pony-, Kleinpferde und sonstige Rassen
Aufgrund des weltweit kursierenden Coronavirus und dessen infektionsschutzrechtlichen Allgemeinverfügungen der einzelnen Bundesländer, ist eine Absage anstehender Hengstleistungsprüfungen derzeit bzw. auf unabsehbare Zeit unerlässlich. Infolge dessen hat das Präsidium des Verbandes der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V. einen auf das Jahr 2020 zeitlich begrenzten Sonderbeschluss gefasst.
Dieser Beschluss sieht die vorläufige Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I auch ohne die für die Decksaison 2020 notwendigen Hengstleistungsprüfungen vor.
Lesen Sie hier, welche Regelungen für das Zuchtprogramm des Mecklenburgers gelten für das Jahr 2020:
Sondergenehmigung zur vorläufigen Hengstbuch I-Eintragung