FAQ – Die meist gefragtesten Fragen zum Thema Pferdezucht…

Die meist gefragtesten Fragen zum Thema Pferdezucht…

Wir erhalten sehr viele Anrufe in der Geschäftsstelle des Verbandes. Und so haben wir uns gedacht, dass wir die “meist gefragtesten Fragen” zu den Themen Mitgliedschaft, alles rund ums Fohlen, Stutbuchaufnahme und Eigenleistungsprüfung, Körung und Equidenpässe einmal sammeln und an dieser Stelle beantworten. Vielleicht ist Ihr Anliegen dabei und Sie können sich die Antwort in Ruhe durchlesen.

Ansonsten sind wir für Ihre Fragen und Wünsche selbstverständlich weiterhin telefonisch erreichbar unter 0381/44033870 oder per E-Mail unter info@pferdezuchtverband-mv.de.

Ihr Team aus der Geschäftsstelle des PZVMV

Gehen Sie auf unsere Internetseite. Unter dem Menüpunkt Zucht und dann Mitgliedschaft finden Sie alle nötigen Informationen. Drucken Sie sich das Formular für die Mitgliedschaft aus und senden Sie es ausgefüllt an uns zurück. Dann steht Ihnen einer Mitgliedschaft im Mecklenburger Verband mit all Ihren Vorteilen nichts mehr im Wege. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, kontaktieren Sie uns per Telefon 0381/44033870 und wir lassen Ihnen das Formular gerne auf dem Postweg zukommen:

An Kosten kommen eine einmalige Aufnahmegebühr von 90,00€ auf Sie zu. In den Folgejahren zahlen Sie dann 32,00€ Jahresbeitrag.

Soll eine Stute zur Zucht eingesetzt werden, muss sie bei einem Zuchtverband  angemeldet sein. Die Anmeldung muss spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens erfolgen. Züchter können daher auch Stute und Fohlen zusammen eintragen lassen. Für die Erstanmeldung gibt es Eintragungstermine bei den Verbänden. An diesen können Stuten frühestens mit drei Jahren teilnehmen. Der Zuchtverband beurteilt die Stute dann anhand der Merkmale der äußeren Erscheinung (Typ, Körperbau, Korrektheit des Ganges, Grundgangarten und Gesamteindruck).

Die Hauptabteilung eines Zuchtbuches ist in die Abschnitte Stutbuch I, Stutbuch II und Anhang unterteilt. In welche Abteilung die Stuten eingetragen werden, hängt von der Abstammung und den Eintragungsnoten ab.

Nun muss ich mich bei meinem Verband melden und beantrage entweder online oder per Email einen Deckschein für meine Stute. Diesen lasse ich dann der Deckstation meines ausgewählten Hengstes zukommen und kann nun meine Stute dort decken lassen.

Hilfe bei der Auswahl des passenden Hengstes bietet der jeweilige Zuchtverband und die Zuchtwertschätzung. Sie schätzt die erblich bedingte Leistungsfähigkeit eines Pferdes. Wichtig bei der Auswahl des Hengstes ist, dass dessen Rasse in Anpaarung mit der Stute zugelassen ist. Züchter sollten auch beachten, ob der Hengst in das Zuchtbuch des Zuchtverbandes, bei dem auch die Stute geführt wird, eingetragen ist. Nur wenn der Hengst im Hengstbuch I des entsprechenden Verbandes steht, kann auch das Fohlen dort eingetragen werden. Hier können Sie aber beim Verband nachfragen. Auch nicht im HVP stehende Hengste können benutzt werden, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Wenn die Stute bei einem Zuchtverband eingetragen ist, dann erhalten Sie zu Beginn des Jahres einen Deck- oder Besamungsschein von Ihrem Zuchtverband. Dieser muss dem Hengsthalter vor der Bedeckung übergeben werden. Für Neuzüchter hält der Hengsthalter entsprechende Blankoformulare bereit. Am Ende der Decksaison reicht der Hengsthalter alle Deckscheine beim Zuchtverband ein, der dem Züchter wiederum eine Durchschrift zustellt. Diese sollte sorgfältig aufbewahrt werden, denn sie ist die Grundlage für die Abfohlmeldung.

Auf unserer Internetseite können Neuzüchter und Besitzer nicht-aktiver Zuchtstuten auch den Deckschein online anfordern. Oder Sie kontaktieren uns einfach per Telefon 0381/44033870. Wir helfen gerne weiter!

Besitzer einer eingetragenen, bedeckten bzw. besamten Stute erhalten zu Jahresbeginn die Abfohlmeldung von dem jeweiligen Zuchtverband. Auf der Abfohlmeldung werden die Geburt des Fohlens und alle notwendigen Informationen über das Fohlen eingetragen. Die Abfohlmeldung ist die Grundlage für die Ausstellung des Pferdepasses. Wenn eine Stute ein lebendes Fohlen zur Welt bringt, muss die Geburt innerhalb von einigen Tagen spätestens 3 Monate danach beim Zuchtverband gemeldet werden. Ist eine Stute nicht tragend, hat sie verfohlt oder stirbt das Fohlen bevor es registriert ist, wird dieses ebenfalls auf der Abfohlmeldung eingetragen.

Innerhalb der vom Zuchtverband festgelegten Frist -in der Regel 28 Tage – muss die Geburt des Fohlens beim Zuchtverband gemeldet werden.  Das kann bei uns auch online erfolgen. Ansonsten senden Sie uns die Abfohlmeldung auf dem Postweg zu. Das Dublikat der Abfohlmeldung bleibt weiterhin beim Züchter und wird erst bei der Fohlenregistrierung benötigt.

Auf der Abfohlmeldung kann ich bereits den ausgewählten Namen des Fohlens eintragen und den von mir gewählten Registrierungs- bzw. Fohlenschautermin.

Anlässlich eines Termins unseres Zuchtverbandes – zum Beispiel bei einer Fohlenschau – oder nach Vereinbarung mit dem Zuchtverband wird das Fohlen bei Fuß der Mutter identifiziert. Bei diesem Termin wird die Abfohlmeldung und/oder der ausgefüllte Deckschein dem zuständigen Verbandsbeauftragten übergeben. Er registriert das Fohlen, d. h.  er nimmt Geburtsdatum, Farbe, Geschlecht und Abzeichen auf und füllt das Diagramm für den Pferdepass aus. Dafür werden alle Abzeichen und Wirbel des Fohlens aufgezeichnet. Danach erhält das Fohlen einen Transponder in die linke Halsseite injiziert. Die Daten werden an den Verband weitergeleitet und dort wird der Pferdepass erstellt.
Der Pferdepass ist quasi wie ein Personalausweis., z.B. muss ich ihn bei jedem Transport des Pferdes mitführen. Die Erstellung eines Equidenpasses ist also unerlässlich.

Die Fohlenschau ist der erste öffentliche Auftritt des Pferdes. Die Schauen werden von den Pferdezuchtvereinen oder dem Pferdezuchtverband organisiert und dienen als „Standortbestimmung“ für den Züchter, denn sein Fohlen wird dort fachkundig beurteilt. Bei den meisten Fohlenschauen können die Fohlen vor Ort auch direkt vom dort zuständigen Zuchtverband registriert werden.

Auf der Fohlenschau präsentieren Sie Ihr Fohlen bei Fuß der Mutter. Um einen guten Eindruck zu machen, ist es wichtig, dass Stute und Fohlen gut herausgebracht – vorzugsweise eingeflochten- und in guter Kondition und mit gemachten Hufen vorgestellt werden. Die Stute wird an einer passenden Trense vorgeführt. Der Vorführer sollte idealerweise die Verbandskleidung tragen.
Üben Sie mit Ihrem Schützling das Mustern einige Male zu Hause, das erleichtert die Vorstellung ungemein und Stute und Fohlen hinterlassen oft einen guten Eindruck bei der Richterkommission.

Stuten können ab drei Jahren zur Stutbuchaufnahme vorgestellt werden, um in das Zuchtbuch des Verbandes eingetragen zu werden. Hier wird ihr Exterieur im Stand beurteilt und dann werden die Stuten von einer RIchterkommission im Schritt und Trab auf der Dreiecksbahn präsentiert. Zu guter Letzt erhalten sie noch eine Note für den Gesamteindruck. Mit diesen Noten werden sie bei dem Verband in das Stutbuch eingetragen.

Auch auf der SBA sollte die Stute ansprechend herausgebracht und mit gemachten Hufen erscheinen. Hier empfiehlt es sich ebenfalls das Mustern zu Hause bereits zu üben, damit die Stute nicht unter ihren Möglichkeiten bleibt.

Die Stute kann bei uns online zu einem SBA-Termin Ihrer Wahl gemeldet werden oder schriftlich über den Postweg.

Die Stutenleistungsprüfung soll den Züchtern die Möglichkeit zur objektiven Bewertung geben, sowie Vergleichbarkeit zu anderen Stuten schaffen. Die Stutenleistungsprüfung ist keine Voraussetzung für die Eintragung im Stutbuch. Die Prüfung wird nur dann notwendig, wenn die Stute den Titel Staatsprämienstute erhalten soll. Die Prüfung kann als Stations- oder Feldtest abgelegt werden. Dabei werden Grundgangarten, Rittigkeit und Freispringen bewertet. Im Stationstest wird außerdem die Leistungsbereitschaft der Stuten beurteilt. Die Stationsprüfung ist eine 14-tägige Trainingszeit mit Abschlusstest. Neben der Bewertung der Grundgangarten, der Rittigkeit und des Freispringens werden auch Interieureigenschaften erfasst, die als Note für das Merkmal „Leistungsbereitschaft und Umgang“ zusammengefasst werden.

Die Feldprüfung dauert nur einen Tag. Sie beinhaltet das Freispringen, das Überprüfen der Grundgangarten und der Rittigkeit auch unter einem fremden Reiter.

Erreicht Ihre Stute ein sehr gutes SBA-Ergebnis hat sie das Ticket für die Landeselitestutenschau. Hierfür qualifizieren sich alle Stuten mit einem SBA-Ergebnis von 7,5 und besser. Hierbei muss der Rasse- und Geschlechtstyp mindestens eine 8,0 sein und keine Einzelnote darf unter 6,0 sein.
Für eine Verbandsprämie muss die Stute ihre Eigenleistungsprüfung mit einer Note von 7, 0 und besser abgelegt haben; um den Staatsprämientitel zu erreichen muss das ELP-Ergebnis 7,3 und besser sein.
Stuten, die am Tag der Landeselitestutenschau noch keine Prüfung abgelegt haben, bleiben Anwärterinnen. Sie müssen ihre Eigenleistungsprüfung bis zum vollendeten 4. Lebensjahr nachholen, um den Titel zu erhalten.
Die Siegerstute wird unter den besten Stuten der Schau auf dem abschließenden Brilliantring ausgewählt.

Die Zuchtkarriere eines Hengstes beginnt mit Körung. Sie ist verpflichtend, wenn ein Hengst zur Zucht eingesetzt werden soll.

Für die Körung sind die jeweiligen Zuchtverbände zuständig. Die Zulassungsvoraussetzungen variieren zwischen den einzelnen Verbänden. Es gibt allerdings auch einige einheitliche Voraussetzungen, die Hengste erfüllen müssen, um zur Körung zugelassen zu werden:

  • Das Mindestalter des Hengstes muss zwei Jahre betragen (30 Monate).
  • Der Hengst muss an einer Hengstvorauswahl teilnehmen, die über die Zulassung zur Körung entscheidet.
  • Der Hengst darf keine gesundheitlichen Mängel aufweisen, die den Zuchtwert beeinträchtigen. Deshalb gibt es eine Köruntersuchung.

Ist der Hengst gekört muss er sich den anschließenden Leistungsprüfungen ( 14-tätige Veranlagungsprüfung, 50-tätige HLP, Pilotprojekt 2022: 2-3-tägiger Test etc.) oder anderen gängigen Anforderungswegen (Qualifikation Bundeschampionat, Sportprüfungen…) stellen, um endgültig in das Hengstbuch 1 eingetragen und von dem Verband anerkannt zu werden.

Zuchtequiden werden von einem Beauftragten des Verbandes registriert. Dieser chippt das Fohlen und zeichnet die Abzeichen in ein Diagramm, dass nachher Teil des Equidenpasses ist. Des Weiteren wird eine Haarprobe gezogen um die genetische Abstammung zu verifizieren. Dann stellt der Verband gegen eine Gebühr den Equidenpass und die Eigentumsurkunde aus und sendet sie dem Eigentümer zu.

Nicht registrierte Equiden können auch durch einen Tierarzt registriert werden. Die Unterlagen werden ebenfalls an den Verband weitergeleitet und dieser stellt dann eine Registrierbescheinigung oder Ersatzpass aus.

Wenn sie den Besitzwechsel eines Zuchtpferdes beantragen wollen, laden Sie sich bitte das Besitzwechselformular von unserer Homepage runter und füllen dieses aus.
Dann schicken Sie den Equidenpass und eine Kopie der Eigentumsurkunde bei uns ein und wir erledigen das Formelle gegen eine Gebühr.

Bei Verlust des Equidenpasses/ der Eigentumsurkunde laden Sie sich bitte auf unserer Homepage das Formular für „Ausstellung einer Zweitschrift“ runter und füllen Sie dieses aus. Dann kommen Sie entweder in unserer Geschäftsstelle persönlich vorbei oder gehen zum Notar und erklären dort den Verlust des Dokumentes. Diese Erklärung und den verbliebenen Pass/Eigentumsurkunde lassen Sie uns zukommen und wir stellen gegen eine Gebühr eine Zweitschrift aus.

Bei Fragen melden Sie sich unter 0381/44033870 oder info@pferdezuchtverband-mv.de . Wir helfen Ihnen gerne!