Equidenpässe

Alle Equiden brauchen einen Pass und in der Bundesrepublik Deutschland auch eine Eigentumsurkunde. Ohne Pass darf das Pferd weder verkauft noch transportiert werden. Auch nach dem Ableben ist der Pass für die zuständigen Behörden unabdingbar.

Zuchtequiden erhalten ihren Pass und die Eigentumsurkunde automatisch vom Verband, nachdem das Fohlen gechippt und registriert wurde.
Nicht registrierte Pferde und Esel können von einem Veterinär mit einem amtlichen Transponder versehen werden. Der Tierarzt füllt auch das Abzeichendiagramm und den Antrag aus und sendet die Unterlagen bei uns in der Geschäftsstelle des Verbandes der Pferdezüchter MV e.V., Charles-Darwin-Ring 4, 18058 Rostock ein.

Wir kümmern uns dann um alles Weitere! Nicht-registrierte Equiden erhalten im Gegensatz zu den Zuchtequiden einen grünen Pass.