In einer Online-Konferenz haben die Mitgliedszuchtverbände der FN am 22. März 2021 einen auf das Jahr 2021 zeitlich begrenzten Sonderbeschluss gefasst. Aufgrund der durch das Herpesvirus (EHV-1) bedingten Absagen der Hengstleistungsprüfungen ist die vorläufige Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I auch im Jahr 2021 ohne die notwendigen Nachweise der Hengstleistungsprüfungen möglich. Für die vorläufige oder endgültige Eintragung in das Hengstbuch I im Jahr 2022 müssen allerdings alle notwendigen Eigenleistungsnachweise gemäß Zuchtverbandsordnung (ZVO) nachgewiesen werden. Dies bedeutet:

  • Dreijährige gekörte Hengste – Vorläufige Eintragung von dreijährigen gekörten Hengsten ohne Teilnahme an einer 14tägigen Veranlagungsprüfung in das Hengstbuch I für die Decksaison 2021. Für 2022 müssen diese Hengste entweder an einer 14tägigen Veranlagungsprüfung im Herbst 2021 oder Frühjahr 2022 sowie an der Sportprüfung für Hengste Teil I im Frühjahr 2022 nachweisen bzw. die Teilnahme mit Ergebnis an einer 50tägigen Hengstleistungsprüfung.

 

  • Vierjährige gekörte Hengste – Vorläufige Eintragung von vierjährigen gekörten Hengsten auch ohne Teilnahme an einer 14tägigen Veranlagungsprüfung bzw. Sportprüfung für Hengste Teil I in das Hengstbuch I für die Decksaison 2021. Für 2022 müssen die Hengste, die bereits ein Ergebnis aus einer 14tägigen Veranlagungsprüfung vorweisen können, entweder in 2021 und 2022 die Teilnahme mit Ergebnis an einer Sportprüfung für Hengste (Teil I und Teil II) nachweisen oder die Qualifikation zum Bundeschampionat in 2022. Falls die Hengste bisher nur ein Ergebnis der Sportprüfung für Hengste Teil I nachweisen können und noch keine 14tägige Veranlagungsprüfung absolviert haben, muss die 14tägige Veranlagungsprüfung im Herbst 2021 mit Ergebnis nachgewiesen werden sowie in 2022 die Teilnahme mit Ergebnis an der Sportprüfung Teil II bzw. eine Qualifikation zum Bundeschampionat im Jahr 2022. Hengste, die bisher weder ein Ergebnis einer 14tägigen Veranlagungsprüfung noch einer Sportprüfung Teil I nachweisen können, müssen im Herbst 2021 sowohl die Teilnahme mit Ergebnis an einer 14tägigen Veranlagungsprüfung nachweisen sowie an einer Sportprüfung für Hengste Teil I. In 2022 müsste dann die Sportprüfung für Hengste Teil II mit Ergebnis absolviert werden. Alternativ zu den Sportprüfungen kann der Leistungsnachweis auch über die Qualifikation zum Bundeschampionat in 2022 erreicht werden. Alternativ zu den zuvor genannten Möglichkeiten kann auch die Teilnahme mit Ergebnis an einer 50tägigen Hengstleistungsprüfung im Herbst 2021 oder ggf. Frühjahr 2022 nachgewiesen werden.

 

  • Fünfjährige gekörte Hengste – Vorläufige Eintragung von fünfjährigen gekörten Hengsten mit entsprechenden Ergebnissen aus einer 14tägigen Veranlagungsprüfung, auch ohne bisherige Teilnahme an einer Sportprüfung für Hengste Teil I und II in das Hengstbuch I für die Decksaison 2021. Für den endgültigen Eintrag in das Hengstbuch I müssen diese Hengste die einmalige Teilnahme mit Ergebnis an einer Sportprüfung für Hengste Teil II in 2021 nachweisen. Die einmalige Teilnahme ist nur in 2021 aufgrund des Sonderbeschlusses möglich. Alternativ können sich diese Hengste auch im Laufe des Jahres 2021 oder 2022 zum Bundeschampionat qualifizieren oder eine 50tägige Hengstleistungsprüfung im Herbst 2021 oder ggf. Frühjahr 2022 mit Ergebnis absolvieren.

 

  • Sechsjährigegekörte Hengste – Vorläufige Eintragung von sechsjährigen gekörten Hengsten mit entsprechenden Ergebnissen aus einer 14tägigen Veranlagungsprüfung, auch ohne bisherige Teilnahme an einer Sportprüfung für Hengste Teil I und II in das Hengstbuch I für die Decksaison 2021. Für den endgültigen Eintrag in das Hengstbuch I müssen diese Hengste die einmalige Teilnahme mit Ergebnis an einer ausnahmsweise nur in 2021 durchgeführten altersgerechten Sportprüfung für Hengste Teil II (für 6jährige Hengste) nachweisen. Die einmalige Teilnahme ist nur in 2021 aufgrund des Sonderbeschlusses möglich. Alternativ können sich diese Hengste auch im Laufe des Jahres 2021 zum Bundeschampionat qualifizieren oder eine 50tägige Hengstleistungsprüfung im Herbst 2021 oder ggf. Frühjahr 2022 mit Ergebnis absolvieren.

 

Keine vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I für die Decksaison 2021: Für folgende Hengste wird es auch aufgrund der Herpes-Situation keine Sondergenehmigung für den Eintrag in das Hengstbuch I für die Decksaison 2021 geben:

  • Fünf-und sechsjährige Hengste, die bisher noch keinen Prüfungsweg der Hengstleistungsprüfungen absolviert haben;
  • siebenjährige Hengste, da die Absage der Hengstleistungsprüfungen (Sportprüfungen für Hengste und Veranlagungsprüfungen) nur die o.g. Altersklassen betrifft

Untenstehend der Link zum Sonderbeschluss sowie zu einer Infografik:

Erläuterung Sonderbeschluss Hengstbuch I-Eintrag 2021

Übersicht Sonderbeschluss Hengstbuch I-Eintrag 2021