Beirat Zucht: Empfehlung für die Zucht von „silberfarbenen“ Pferden

Keine Anpaarung von reinerbigen Elterntieren

Auch im Rahmen der diesjährigen FN-Tagungen hat sich der Beirat Zucht mit dem Thema „Farbzucht“ auseinandergesetzt. Im vergangenen Jahr wurden Empfehlungen für die Zucht sogenannter „Weißisabellen“ ausgesprochen, in diesem Jahr standen die silber- beziehungsweise windfarbenen Pferde und Ponys auf der Tagesordnung. Auch hier empfiehlt der Beirat eine genetische Testung von Elterntieren, um mögliche Augenerkrankungen zu vermeiden.

Die Silberfarbe (auch Windfarbe genannt) ist bei Pferden und Ponys durch deutlich aufgehelltes Langhaar (oft weiße bis silbergraue oder auch grau melierte Mähne oder Schweif) und graues bis schokoladenbraunes Deckhaar (teilweise mit starker Äpfelung) gekennzeichnet. Während dies äußerlich nur bei Rappen und Braunen sichtbar ist, können auch Füchse genetisch Träger eines Silberallels sein. In wissenschaftlichen Untersuchungen konnte ein direkter genetischer Zusammenhang zwischen der Silberfarbe und Augenerkrankungen (Multiple Angeborene Okulare Anomalie, MCOA) festgestellt werden. Allen bisherigen Studien ist gemeinsam, dass reinerbige Silberallel-Träger (ZZ) hiervon deutlich stärker betroffen sind, bis hin zur Erblindung, während bei mischerbigen Trägern (n/Z) Veränderungen kaum nachweisbar sind. (Hier gibt es eine ausführliche Beschreibung.

Der Beirat Zucht spricht sich daher nicht für eine Verbannung der Silberfarbe (Windfarbe) aus, gibt jedoch folgende dringende Empfehlung für die Zucht mit betroffenen Pferden und Ponys:

  • Grundsätzlich sollte die Entstehung von reinerbigen Silberallel-Trägern und damit von Pferden mit MCOA vermieden werden.
  • Daher sollte bei der Verpaarung von Pferden, bei denen ein Elterntier reinerbig für das Silberallel (doppeltes Vorliegen des Silberallels Z/Z) ist, das andere Elterntier kein Silberallel aufweisen.
  • Um diese Empfehlung umsetzen zu können, sollte – bei Zweifel an der Farbausprägung der Elterntiere (Stute oder ältere Hengste) – ein Gentest auf das Vorliegen des Silberallels durchgeführt werden.
  • Bei den Rassen Deutsches Classic Pony, Deutsches Part Bred Shetland Pony, Shetland Pony, Islandpferd, Silver Dapple und Highland Pony, bei denen die Silberfarbe häufiger vorkommt, werden ab dem Zuchtjahr 2025 alle Hengste der genannten Rassen, die in ein Hengstbuch eingetragen werden oder eingetragen sind, auf die Silber-Mutation mit Hilfe des Gentests untersucht. Der jeweilige Zuchtverband wird das Ergebnis des Gentests im Zuchtbuch dokumentieren. Die Resultate werden auf der Website der FN veröffentlicht. Das Ergebnis hat keinen Einfluss auf den Eintragungsstatus.
  • Von einem Gentest auf die Silber-Mutation sind Rappen und Braune mit durchgehend schwarzem Langhaar sowie Rapp- und Braun-Schecken (nur Tobianos und Overos) ausgenommen, wenn sie außer im Bereich der Weißfärbung ausschließlich schwarzes Langhaar besitzen. Nachkommen von Pferden, die nachweislich kein Silberallel Z aufweisen, müssen ebenfalls nicht getestet werden
  • Neu einzutragende Hengste der oben genannten Rassen und Farben, die Träger der Silber-Mutation sind (mindestens eine Kopie des Silberallels; n/Z oder Z/Z), müssen vor Eintragung in das Hengstbuch eine tierärztliche Untersuchung der Augen nachweisen. Liegt ein Fall von Multiple Angeborene Okulare Anomalie (MCOA) vor, kann der Hengst nur in den Anhang eingetragen werden. fn-press/Hb

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