Vergabe der FN-Bundesprämien am 21. Juli in Münster-Handorf
Nach der erfolgreichen Premiere der Bundeshengstschau Robustponys in Berlin, treten am 21. Juli in Münster-Handorf nun auch die Stuten der Rassen Shetland Pony, Deutsches Part-Bred Shetlandpony, Deutsches Classic Pony, Dartmoor Pony, Dülmener, Fell Pony, Highland Pony und Mérens in Münster-Handorf zum großen Schaulaufen an.
Zugelassen sind dreijährige und ältere Stuten der Rassen Shetland Pony, Deutsches Part-Bred Shetland Pony, Deutsches Classic Pony, Dartmoor Pony, Dülmener, Fell Pony, Highland Pony und Mérens, die im Stutbuch I eines der FN angeschlossenen Zuchtverbandes eingetragen sind, die mindestens über vier Vorfahrengenerationen die abstammungsmäßigen Voraussetzungen aufweisen. Sechsjährige Stuten müssen nachweislich gedeckt sein oder ein Fohlen gebracht haben. Siebenjährige Stuten müssen mindestens ein Fohlen gebracht haben. Die Stuten können nur von dem Verband benannt werden, bei dem sie im Zuchtbuch eingetragen sind, müssen jedoch nicht die Lebensnummer des nennenden Verbandes besitzen. Es sind auch im Ausland gezogene Stuten der Rassen Shetland Pony, Dartmoor Pony, Fell Pony, Highland Pony und Mérens startberechtigt, sofern diese Stuten im Stutbuch I des nennenden Zuchtverbandes eingetragen sind.
Die Stuten werden in rassespezifischen Wettbewerben vorgestellt und einzeln auf der Dreiecksbahn im Stand, Schritt und Trab gemustert und anschließend auf dem Ring rangiert. Dabei gelten die Beurteilungsmerkmale für die Rangierung gemäß der Zuchtziele der Rassen. Alle Stuten müssen mit einer Trense mit Wassergebiss gemäß LPO vorgestellt werden. Lediglich für die Minishetty-Stuten ist das Führen am Halfter zugelassen.
Je nach Nennungsergebnis sind für jede Rasse einzelne FN-Bundessiegerinnen geplant. Bei den Shetland Ponys und Deutschen Part-Bred Shetland Pony könnten bei entsprechender Nennungszahl auch zwei Bundessiegerstuten (unter 87 cm und 87 cm und größer) ausgewählt werden. Nennungsschluss ist Anfang Juni, Übernachtungsmöglichkeiten für die Stuten stehen in Münster-Handorf zur Verfügung.
Den Rahmen der FN-Bundesschau nutzt das Westfälische Pferdestammbuch, um am selbigen Tag den Handorfer Kleinpferdetag durchzuführen. Hier wird analog der Vorjahre neben einem Fohlenchampionat die Stutbuchaufnahme und Prämierung der drei- und vierjährigen Zuchtstuten des Westfälischen Pferdestammbuchs absolviert. Die Zeiteinteilung wird so gestaltet, dass es zu keinen Überschneidungen mit der FN-Bundesschau für die westfälischen Teilnehmer kommt.
Vergabe der FN-Bundesprämien
Um eine Bundesprämie bekommen zu können, müssen die Stuten in einem der FN angeschlossenen anerkannten Zuchtverband im Stutbuch I eingetragen und nach Vorgabe der Zuchtverbandsordnung (ZVO) leistungsgeprüft sein. Die FN-Bundesprämie erfolgt mit Eintragung auf der Zuchtbescheinigung, Urkunde und Plakette, wenn die Stuten mit einer Arbeitsendnote von 8,0 oder höher anlässlich einer FN-Bundesschau bewertet worden sind.
Dreijährige Stuten können eine Anwartschaft für die Vergabe der FN-Bundesprämie erhalten. Wenn die Stuten bei dieser Schau eine Arbeitsnote von 8,0 und höher erhalten haben und gemäß der Zuchtverbandsordnung (ZVO) bis spätestens fünfjährig leistungsgeprüft sind, bekommen sie nachträglich eine von der FN vergebene Bundesprämie, verbunden mit Urkunde und Plakette.
Verpflichtende Impfungen
Alle teilnehmenden Stuten bei den beiden FN-Bundesschauen müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Für eine Kontrolle der Impfungen gegen Influenza durch den Veranstalter muss der Equidenpass mit dem Impfnachweis mitgeführt werden. Auf Grund der aktuellen Ausbrüche der Influenza in Deutschland gelten die Impfbestimmungen der LPO. Die Bestimmungen geben folgende Impfungen vor: Impfungen gegen Influenzavirusinfektionen sind von einem Tierarzt wie folgt durchzuführen und von diesem entsprechend, einschließlich Unterschrift und Stempel, im Equidenpass zu dokumentieren:
- a) Grundimmunisierung: Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Bei den ersten zwei Impfungen ist ein Abstand von mind. 28 Tagen bis höchstens 70 Tagen einzuhalten. Die dritte Impfung ist im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen nach der zweiten Impfung durchzuführen.
- b) Wiederholungsimpfungen: Wiederholungsimpfungen sind im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen durchzuführen.
Eine Teilnahme an den FN-Bundesschauen ist möglich, wenn:
- a) bei der Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung 14 Tage vergangen sind,
- b) bei Wiederholungsimpfungen und der dritten Impfung der Grundimmunisierung 7 Tage nach der letzten Impfung vergangen sind,
- c) bei fehlender Information über die Grundimmunisierung das Pferd in den letzten 3 Jahren regelmäßig, das heißt im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen, nachweislich geimpft wurde.
Stuten, die keinen korrekten Impfstatus gegen Influenza gem. LPO aufweisen, dürfen nicht an den FN-Bundesschauen teilnehmen. Impfexperten gehen davon aus, dass Pferde, die korrekt gem. LPO gegen Influenza geimpft sind, einen umfangreichen Schutz gegen Influenza aufweisen.
Verfügbarkeit der Ausschreibungen
Da in der Sitzung des Beirates Zucht im Mai diesen Jahres noch über eine erweiterte Anwartschaft der FN-Bundesprämien für vierjährige Stuten abgestimmt werden soll, können die kompletten Ausschreibungen erst Anfang Mai unter www.pferd-aktuell.de/bundesschauen veröffentlicht werden.