
Jedes Jahr veröffentlichen wir auf unserer Homepage den Hengstverteilungsplan für die vom Pferdezuchtverband MV anerkannten Hengste.
Diese Hengste können Sie bedenkenlos für Ihre eingetragene Stute einsetzen. Sie erfüllen alle erforderlichen Voraussetzungen und sind in das Hengstbuch 1 eingetragen. Ihr Fohlen erhält somit volle Zuchtpapiere und sie zahlen eine ermäßigte Gebühr für die Ausstellung des Equidenpasses Ihres Fohlens.
Sollte Ihr Favorit nicht bei uns im Hengstverteilungsplan stehen, sprechen Sie uns an. Wenn der Hengst die Voraussetzungen erfüllt, kann er ebenfalls für den Pferdezuchtverband MV anerkannt werden. Hier entfällt dann lediglich die ermäßigte Gebühr bei der Ausstellung des Equidenpasses des Fohlens und es muss der reguläre Preis gezahlt werden.
Bei der Wahl des richtigen Hengstes und bei Fragen rund um die Anpaarung beraten wir Sie gerne unter 0381/44033870 oder unter info@pzvmv.de.
Hengstverteilungsplan
Körung

Anfang Dezember richtet der Pferdezuchtverband MV alljährlich seine Hauptkörung auf dem Landgestüt Redefin aus.
Der erste Tag ist für die Hengst der PKS-Rassen reserviert, die sich je nach Rasseanforderung auf dem Pflaster, im Freilauf und evtl. anschließendem Freispringen der Körkommision präsentieren. Abschließend erfolgt die Bekanntgabe der Körurteile , Vergabe der Auszeichnung „Prämienhengste“ und die Bekanntgabe des Siegerhengstes.
Die Hengste der PKS-Rassen haben keine Vorauswahltermine.
Die anschließenden zwei Tage sind für die Warmblüter reserviert.
Diese sind auf einer Vorauswahlreise von einer Kommission selektiert, von Veterinären klinisch und röntgenologisch untersucht und zur Körung zugelassen worden.
Bitte reichen Sie rechtzeitig und fristgerecht alle gefordertern Formulare und Gutachten ein, damit ein reibungsloser Ablauf der Körung gewährleistet ist.
Während der Körung präsentieren sich auch die Warmbluthengste auf dem Pflaster , im Freilauf und Freispringen. Die Zeit- und -organisationsabläufe werden jeweils vor der Körung veröffentlicht.
Die Bekanntgabe der Körergebnisse erfolgt nach den jeweiligen Ringen. Die Prämienhengste machen am Ende der Körung ihren Siegerhengst und Reservesieger in den Disziplinen Dressur und Springen aus. Außerdem wird auch noch der „Beste Mecklenburger“ ausgezeichnet.
Die Mecklenburger Körtage auf dem alterwürdigen Landgestüt sind immer eine Reise wert! Dieses Jahr finden die 36. Mecklenburger Körtage vom 03.-05. Dezember auf dem Landgestüt Redefin statt!
Hengste, die im Dezember noch nicht genügend entwickelt waren oder aus anderen Gründen nicht an der Hauptkörung teilnehmen konnten, haben die Chance, sich bei der Frühjahrskörung zu präsentieren und ebenfalls ein positives Körurteil zu erlangen. Die Frühjahrskörung 2026 findet dieses Jahr am 01.04.2026 auf dem Landgestüt Redefin statt. Das Nennformular finden Sie unter folgendem Link:
Auch bietet der Verband in besonderen Fällen die Möglichkeit zur Hofkörung an. Sprechen Sie uns an!
Hengstleistungsprüfung

Nach der Körung gibt es für die jungen Hengste verschiedene Wege, die sie absolvieren können, damit sie in das Hengstbuch I eingetragen werden können.
Seit 2025 gilt ein HLP-System, das nach dem Erreichen von 10 LP-Punkten die endgültige Eintragung in das Hengstbuch I vergibt. Eine zusammenfassende Übersicht finden Sie hier als PDF. Weiterführende Informationen im Detail erfahren Sie unten im Text unter dem Button HLP-Informationen.
Bei Fragen zur Anerkennung Ihres Wunschkandidaten sprechen Sie uns gerne an!
Für ältere Hengste gibt es weiterhin die Möglichkeit sich über das Bundesquampionat oder den Sport den Weg in das Hengstbuch I zu ebnen.
HLP Informationen
Vergabe Prämienhengste

Macht sich ein Hengst durch die Leistungen seiner Nachkommen überdurchschnittlich verdient, erhält er vom Pferdezuchtverband MV die Auszeichnung „Verbandsprämienhengst“ oder „Elitehengst“.
Der Hengst wird zum Verbandsprämienhengst, wenn er mindestens fünf in das Zuchtbuch der Rasse eingetragene Zuchtpferde sowie mindestens zwei prämierte Töchter (V.Pr., St.Pr., Elite) oder zwei gekörte Söhne oder mindestens eine prämierte Tochter und einen gekörten Sohn hat.
Den Titel „Elitehengst“ darf er tragen, wenn er mindestens fünfzehn in das Zuchtbuch der betreffenden Rasse FN-angeschlossener Zuchtverbände eingetragene Zuchtpferde und mindestens fünf prämierte Töchter oder drei gekörte Söhne oder mindestens vier prämierte Töchter und zwei gekörte Söhne nachweisen kann.
Alle Hengste erhalten eine Urkunde und die Prämierung wird veröffentlicht.
Alternativ ist auch ein Weg über die FN-Zuchtwertschätzung möglich.
